PSYCHOTHERAPIE ÜBER DIE FREIE HEILFÜRSORGE: 
Kosten und Ablauf in unserer Praxis in Berlin Schöneberg

Gemütliche Sitzecke mit zwei Stühlen, Tisch und einer Vase mit frischen Blumen

Wir bieten ambulante Psychotherapie für Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Landespolizei und der Berufsfeuerwehr an. 

 

Die Abrechnung erfolgt direkt mit der jeweils zuständigen Heilfürsorgestelle. Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom jeweiligen Kostenträger ab. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen zu den Voraussetzungen und zum weiteren Vorgehen.


VORRAUSSETZUNGEN NACH KOSTENTRÄGER


Bundeswehr

Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr benötigen vor dem Erstgespräch eine gültige Kostenübernahmeerklärung für psychotherapeutische Leistungen. Diese wird von der zuständigen Truppenärztin bzw. dem zuständigen Truppenarzt ausgestellt. Für die Behandlung in unserer Privatpraxis wird das Formular Bw 2218 benötigt. Aus der Kostenübernahmeerklärung ergeben sich die bewilligten Leistungen und der genehmigte Behandlungsumfang. 

 

Bitte bringen Sie die Kostenübernahmeerklärung zum Erstgespräch mit. Sobald uns das Dokument vorliegt, können wir die genehmigten Leistungen direkt mit der Heilfürsorgeabrechnungsstelle der Bundeswehr abrechnen.


Bundespolizei

Wenn Sie bei der Bundespolizei heilfürsorgeberechtigt sind, können Sie direkt ein psychotherapeutisches Erstgespräch in unserer Praxis vereinbaren und mit den ersten psychotherapeutischen Sitzungen beginnen. Bitte bringen Sie zu Ihrem ersten Termin lediglich Ihren Dienstausweis als Nachweis Ihrer Heilfürsorgeberechtigung mit. Für die genehmigten psychotherapeutischen Leistungen müssen Sie nicht in Vorleistung treten. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Heilfürsorge der Bundespolizei.

 

Zu Beginn finden drei psychotherapeutische Sprechstunden und anschließend fünf probatorische Sitzungen statt. Diese ersten Sitzungen sind antragsfrei. Erst für die weiterführende Psychotherapie ist ein Antrag erforderlich. Weitere Informationen zum Ablauf einer Psychotherapie finden Sie auf unserer Seite Psychotherapie.

 

Für die weiterführende Psychotherapie benötigen wir einen Konsiliarbericht. Diesen erhalten Sie im Erstgespräch oder können ihn bereits vorab herunterladen. Bitte lassen Sie das Formular von einer Ärztin oder einem Arzt Ihres Vertrauens ausfüllen und unterschreiben.

 

 

Psyvia – Praxis für Psychotherapie

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