Private Krankenversicherung & Beihilfe
Private Krankenversicherungen und Beihilfeträger übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel problemlos. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über Ihre individuellen Versicherungsbedingungen und Antragsformalitäten. Gerne unterstützen wir Sie im Antragsprozess. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Eine Sitzung dauert 50min.
Abgerechnet wird nach dem folgenden Schema:
- psychotherapeutische Sprechstunden (Anzahl: 1-3; GOP; 812a; 2,3-facher Satz; 134,06€ pro Sitzung)
- probatorische Sitzungen (Anzahl: 4-5; GOP; 870 zum 3,1-fachen Satz + 801a zum 2,3 fachen Satz; pro Sitzung insgesamt 169,05€)
- Kurzzeittherapie (Anzahl: 24; GOP; 812a zum 2,3-fachen Satz + 801a zum 2,3-fachen Satz; pro Sitzung insgesamt 167,58€)
- Langzeittherapie (nach der 24h Kurzzeittherapie; GOP; 870 zum 3,1-fachen Satz + 801a zum 2,3 fachen Satz; pro Sitzung insgesamt 169,05€)

Zusätzlich zu den Sitzungen werden weitere Leistungen erbracht. Beispielsweise wird im Verlauf der ersten Sitzungen eine biographische Anamnese erhoben (GOP 860; einmalig zu Beginn: 123,34 €). Dies ist ein wichtiger Bestandteil im Prozess der Differentialdiagnostik und Diagnosestellung sowie der Erstellung des Behandlungsplans.
Zu Beginn und am Ende der Behandlung (bei Langzeittherapien zusätzlich in der Mitte) werden standardisierte psychometrische Testungen durchgeführt (GOP A855, 75,75 € je Testbatterie). Diese Testverfahren unterstützen eine präzise Diagnostik, indem sie Symptome objektiv erfassen und messbar machen. Ihre Auswertung und Interpretation leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung: Sie ermöglichen eine nachvollziehbare Verlaufs- und Erfolgskontrolle, indem die Ergebnisse vor, während und nach der Therapie miteinander verglichen werden.
Weitere Kosten können anfallen (siehe Honorarübersicht).
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