Gesetzliche Krankenversicherung

Es handelt sich um eine Privatpraxis. Leider ist es nicht möglich die Behandlung direkt über Ihre gesetzliche Krankenkasse abzurechnen.

Allerdings kann in Ausnahmefällen eine Therapie über das Kostenerstattungs­verfahren bewilligt werden. Wenn eine Behandlungsnotwendigkeit besteht und keine Kassenpraxis (in zumutbarer Entfernung von Zuhause) gefunden werden kann, die Ihnen zeitnah einen Therapieplatz anbietet, dann sind Krankenkassen dazu verpflichtet die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis zu übernehmen. Wir unterstützen Sie gerne im Antragsprozedere.

 

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Erstgespräch (nach GOP; 870; 3,1-facher Satz; 135,52€) selbst getragen werden müssen. Die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten in der Regel erst ab Bewilligung des Antrags. 

 

Bitte sprechen Sie uns auf das Kostenerstattungsverfahren an,  wir lassen Ihnen dann nähere Informationen zukommen. 

 

Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für  Psychotherapeut:innen (GOP) (siehe Honorarübersicht).

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